Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Buch „22 Gründe für die Sonntagsfeier“, Helmut Mayer, Lüneburg 1998.
Auszug aus Seite 55-58:
Am 7. März erinnerte die in der Schweiz erscheinende Tageszeitung »Berner Tageblatt« ihre Leser an den 1650. Geburtstag des Sonntags. Die Zeitung schrieb: »Grund zum Feiern hat die ganze abendländische Zivilisation: auf den Tag genau vor 1650 Jahren, am 7. März 321, wurde der Sonntag durch den römischen Kaiser Konstantin zum gesetzlichen Feiertag proklamiert … Der ehrwürdige Tag der Sonne, der dem römischen Mithraskult geweiht war, wurde zum Ruhetag im Römischen Reich bestimmt. Nicht mehr der siebente Tag des Urchristentums, sondern der Tag des Mithraskultes stand Pate bei der Taufe des christlichen Feiertages – des Sonntags.«
Diese Aussagen erinnern mich an einen Aufsatz von Pfarrer Fritz Jahr, der 1947 in der evangelischen Zeitschrift ›Einheit‹ erschien. In diesem Aufsatz gibt Pfarrer Jahr über die Herkunft des Sonntags folgende Erklärung: »Der Sonntag ist durchaus eine staatliche, eine weltliche, kirchliche oder christliche Einrichtung. Da die Sonne vor alter Zeit weithin religiöse Verehrung genoß, so hatte der Sonntag von Anfang an einen religiösen Beigeschmack, und zwar einen heidnischen. Kein Wunder: war doch der Kaiser, der das Sonnengesetz erließ, bis zur letzten Stunde seines Lebens ein Heide. So war und ist der Sonntag eine rechte ›donatio constantini‹, eine Schenkung Konstantins. Somit ist der Sonntag nicht ein Geschenk der Welt an die Christen!«
Am Aufkommen der christlichen Feier des ersten Wochentages ist das vom 2. Jahrhundert an nach und nach in die Gemeinde eindringende Heidentum maßgeblich beteiligt. Der Historiker Ph. Schaff sagt: »Es haben sich nicht nur ein paar heidnische Gebräuche in die Kirche eingeschlichen … Auch in der Sonntagsfeier, die von Konstantin eingeführt wurde, vermischt sich der Kultus des alten Sonnengottes Apollo mit der Erinnerung an die Auferstehung Jesu.« ([Philip Schaff,] History of the Christian Church, Bd. 3, Teil 1, S. 376,378)
Das Christentum bekannte sich immer zu dem im römischen Volkscharakter verwurzelten Synkretismus, der Religionsmengerei. Nach dem Tode der Apostel zeigte das Heidenchristentum eine bereitwillige Aufnahmefreudigkeit für die Einflüsse verschiedenster Art. Heidnische Elemente wurden inhaltlich umgedeutet und mit christlicher Sinngebung erfüllt.
Der Name »Sonntag« veranschaulicht dies in treffender Weise. Er erinnert in keiner Weise an Christus oder Gott, den Schöpfer, sondern an seinen heidnischen Ursprung und an die Gewohnheit, die Sonne göttlich zu verehren. Als der Sonntag im Römischen Reich zum gesetzlichen Feiertag wurde, hat das Christentum ihn akzeptiert und mit christlicher Sinngebung erfüllt.
So soll der aus dem Heidentum stammende und zur heidnischen Planetenwoche gehörende Sonntag »im Christentum als die Sonne der Schöpfung und Christus als die Sonne der Gerechtigkeit und Welterlösung bezeichnen« (H[ermann] M. Muckermann, Ewiges Gesetz, [Berlin 1947], S.53). Der christliche Sonntag kommt nicht aus der Heiligen Schrift, sondern stellt die Verchristlichung einer heidnischen Sitte dar. Indem sich das Christentum mehr und mehr von der strengen Bindung an die reine Lehre Jesu und seiner Apostel lossagte, wurde es bereit, den Festtag des Sonnengottes als wöchentlichen Ruhetag zu übernehmen.
Die Realenzyklopädie von Herzog-Hauck bemerkt dazu: »Das erste polizeiliche Sonntagsgesetz vom Jahre 321 nach Christo stützt sich nicht auf das Sabbatgebot, sondern darauf, dass der ›dies solis‹ (Tag der Sonne) geheiligt und fest ausgezeichnet werden müsse. Der Zusammenhang der Verordnung mit des Kaisers Sonnenkultus ist da unverkennbar.«
[Der Text lautet wörtlich: »Das erste polizeiliche Sonntagsgesetz vom Jahre 321 nach Christo stützt sich nicht etwa auf alttestamentliche Sabbatgebote, sondern darauf, dass der dies Solis geheiligt und festlich ausgezeichnet werden müsse. Der Zusammenhang der Verordnung mit des Kaisers synkretistischen Helioskultus ist da unverkennbar.« Quelle: Albert Hauck (Hg.)/Johann Jakob Herzog: Realencyklopädie für protestantische Theologie und Kirche. Bd. 18. 3. Aufl., Leipzig 1906, S. 522.]
Der Urheber des ersten staatlichen Sonntagsgesetzges, Konstantin der Große, führte auch weitgehend den Vorsitz auf den Bischofssynoden. So ist es nicht verwunderlich, dass die aus staatspolitischen Gründen finanziell unterstützte Kirche den Sonntag anerkannte und kraft ihrer Autorität den Sabbat auf den Sonntag verlegte.
Diese Veränderung wird von katholischer Seite wiederholt bestätigt. Pater Geiermann, ein katholischer Priester, sagt: »Wir halten den Sonntag statt des Sabbats, weil die katholische Kirche im Konzil zu Laodicea im Jahr 364 die Heiligkeit des Samstags auf den Sonntag verlegt hat.« [»We observe Sunday instead of Saturday, because the Catholic Church, in the Council of Laodicea (A .D . 336), transferred the solemnity from the Saturday to Sunday.«] ([Peter Geiermann], The Converts Catechism of Catholic Doctrin [St. Louis/Freiburg 1910], S.50)
Eine Änderung des Sabbatgebotes ist nie von Gott befohlen oder von Jesus durchgeführt worden. Dies wissen selbst katholische Kirchenfürsten: »Der Sabbat, der berühmteste Tag im Gesetz, ging in den Herrentag über … Dieses und Ähnliches haben nicht auf die Predigt Christi hin aufgehört (denn er sagt, er sei gekommen, das Gesetz zu erfüllen, nicht aber, es aufzulösen), sondern auf die Autorität der Kirche hin sind sie verändert worden.« ([Cujus Johannes Dominicus] Mansi, Aplissima Collectio Conciliorum, Bd. 33, [Paris] 1902, Sp. 530)
Dieses vom Erzbischof von Rheggio, R.P.Gaspari a Fosso, am 18. Januar 1562 auf dem Konzil zu Trient gesprochene Wort ist eine Bestätigung dafür, dass der Sonntag nicht im Wort der Heiligen Schrift begründet ist, sondern in menschlicher Autoritätsanmaßung seinen Ursprung hat.
Auszug aus dem Buch: » 22 Gründe für die Sonntagsfeier”, von Helmut Mayer, S. 55-58, Lüneburg 1998. Abbildung mit freundl. Genehmigung des Advent-Verlages.
Die Links zu Quellen in Online-Archiven und die kursiven Angaben in eckigen Klammern wurden von Tina Eißner eingesetzt.